Was ist Interreg?
Interreg-Programme sind eines der EU-Instrumente zur Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Grenzregionen. Diese Zusammenarbeit erfolgt in gemeinsamen Projekten. Das Ziel ist es, gemeinsame Probleme zu lösen, gemeinsame Herausforderungen heranzugehen und Lösungsansätze in verschiedenen Bereichen wie Umwelt bzw. Bildung zu finden.
Grenzregionen d.h. direkt an der Grenze liegende Gebiete, sind oft von größeren Wirtschafts- und Wissenschaftszentren weit entfernt. Das hat zur Folge, dass sie eingeschränkte Entwicklungs-möglichkeiten haben. Die Einwohner/Institutionen von beiderseits der Grenze stehen in der Regel vor ähnlichen Herausforderungen.
Das Fördergebiet ist das geografische Gebiet, welches aus Ihren Projektmaßnahmen einen Nutzen erzielen soll. Ziel dabei ist es, zur nachhaltigen Entwicklung dieses Gebiets beizutragen.
Hauptziel der europäischen Förderung ist es, die Entwicklungsunterschiede zwischen den Ländern und Regionen zu verringern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU selbst auf dem Weltmarkt zu steigern.
Das Fördergebiet
Prioritäten und spezifische Ziele:

Priorität 1:
Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel
Das spezifische Ziel 1.1 Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen

Priorität 2:
Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
Das spezifische Ziel 2.1 Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Das spezifische Ziel 2.2 Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen

Priorität 3:
Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen
Das spezifische Ziel 3. Das Interreg-spezifische Ziel 3.1 weitere Maßnahmen zur Unterstützung von „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“
Beispiele der Maßnahmentypen
Interreg in Zahlen:
Antragsberechtigte Begünstigte im Programm sind:
- Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände;
- Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartner-organisationen gemäß dem geltenden nationalen Recht;
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen;
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
In die Umsetzung eines Projekts müssen mindestens zwei Partner involviert sein – mindestens einer aus dem Freistaat Sachsen sowie mindestens einer aus der Republik Polen. Die Zusammensetzung der Partnerschaft soll sich am jeweiligen Projektziel orientieren.
Einer der Projektpartner muss die Rolle des Lead-Partners übernehmen. Diese Rolle können die in den Ziffern 1-2 genannten Begünstigten übernehmen. Die Rolle des Lead-Partners können außerdem nur sächsische oder polnische Partner übernehmen.
Einzehlheiten zur Teilnahme am Projekt sowie Einbeziehung von Partnern von außerhalb des Fördergebiets finden Sie im Handbuch – Kapitel II.3.