Bewertet werden Projektanträge, die im System WOD2021 (Teil des Zentralen IT-Systems CST) im
jeweiligen Call eingereicht werden. Das Verfahren zur Bewertung von Projektanträgen umfasst zwei Stufen: I. Formale Bewertung, II. Inhaltliche Bewertung. Die Projektanträge werden von den Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Gemeinsamen Sekretariats bewertet. In jeder Phase der Bewertung kann das GS die Stellungnahme beratender Experten einholen.
Für den Teil, der die Bewertung der Zweckmäßigkeit des Projektes im Hinblick auf die regionalen Strategien betrifft, geben folgende Einrichtungen eine Stellungnahme ab:
• im Hinblick auf die polnischen regionalen Strategien – Marschallamt der Woiwodschaft
Niederschlesien und Marschallamt der Woiwodschaft Lebuser Land – je nach dem
Umsetzungsort der Projektmaßnahmen;
• im Hinblick auf die deutschen regionalen Strategien – die zuständigen Ministerien des
Freistaats Sachsen.
Für die Bewertung der Übereinstimmung des Projektes mit makroregionalen (Projekt als Ganzes),
und staatlichen (der polnische Teil) Strategien ist das GS zuständig. Die von Sachverständigen erstellten Stellungnahmen sind Teil des Verfahrens zur Bewertung der Projektanträge und unterliegen damit allen Vorschriften zu Interessenkonflikten. Ausführliche Informationen enthält Kapitel V dieses Dokuments.
Im Rahmen der formalen Bewertung wird geprüft, ob der eingereichte Projektantrag die Zulässigkeitskriterien des jeweiligen Calls für die Beantragung einer Förderung aus dem Programm erfüllt. Die Bewertung wird nach der JA/NEIN-Regel (Erfüllung/Nichterfüllung des Kriteriums) durchgeführt.
Bestandteile der inhaltlichen Bewertung sind:
1) die Bewertung der Projektqualität anhand einer Punktebewertung
2) Überprüfung/ Plausibilisierung der Auswahl der Indikatoren und deren logische Verknüpfung mit den Projektmaßnahmen sowie Förderfähigkeit der Ausgaben/ Kosten (in diesem Teil werden keine Punkte vergeben).