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Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird gemäß Art. 12, Pkt. 7 des Gesetzes über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 4. April 2019 (poln. GBl. Pos. 848), nachfolgend „Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit” und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Erfolgskriterien WCAG 2.1 für die Website und plsn.eu abgegeben.
Zweck der Erklärung zur Barrierefreiheit ist die Bekanntmachung von Informationen über den barrierefreien Zugang zum Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit erfüllt Anforderungen im Art. 5 des Gesetzes zur digitalen Barrierefreiheit und ist vollumfänglich digital verfügbar.
Einleitung
Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen gewährleistet barrierefreien Zugang zu seiner Website gemäß Gesetz über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 4. April 2019. Die Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Website https://pl.plsn.eu/
Datum der Veröffentlichung und Aktualisierung
Datum der Veröffentlichung der Website: 20.02.2025
Datum der letzten Aktualisierung nach einer wesentlichen Überarbeitung: 20.02.2025
Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen im Gesetz über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 4. April 2019 teilweise vereinbar.
Alle weiteren externen, rechtlich, organisatorisch und technisch unabhängigen Einrichtungen, deren Websites oder Inhalte eventuell mit der Webseite des Kooperationsprogramms Interreg Polen-Sachsen 2014-2020 verlinkt sind oder auf das Kooperationsprogram Polen – Sachsen 2014 – 2020 verweisen, sind eigenverantwortlich im Sinne derer Betreiber und werden von dieser Erklärung nicht abgedeckt oder erfasst.
Videos enthalten meistens keine Audiobegleitung, Gebärdensprache wurde auch nicht vorhanden.
Beim Einbetten von Stillen können Fehler auftreten.
Datum der Erklärung und Methode zur Bewertung der digitalen Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am: 2020-05-27 erstellt.
Die Erklärung stützt sich auf die extern durchgeführte Studie von :
Webster-Studio Sp. z o.o. ul./Str. Marcelińska 94B/169 60-324 Poznań
NIP [UStId-Nr.]: 7792502487, [statistische Nummer] REGON . 382381799, [Landesregister] KRS Nr.: 0000768113
Tastenkombinationen
Auf der Website können standardmäßige Browser-Tastenkombinationen verwendet werden.
Feedback und Kontaktdaten
Wir stehen Ihnen bei Problemen mit dem Zugang zur Website zur Verfügung.
Die Kontaktperson ist Frau Anna Gibek, E-Mail: anna.gibek@plsn.eu
Die Kontaktperson kann auch unter der Telefonnummer (+48) 71 758 09 37 erreicht werden. Über die gleichen Kommunikationskanäle können Anträge auf Zugang zu nicht bereitgestellten Informationen und Anträge auf Gewährleistung der Zugänglichkeit gestellt werden.
Angaben zum Durchsetzungsverfahren
Jede Person hat das Recht, die barrierefreie Zugänglichkeit zu Websites, mobilen Anwendungen oder deren Bestandteilen anzufordern. Außerdem können Informationen über einen alternativen Zugang, z.B. durch Vorlesen digital nicht verfügbarer Unterlagen, Beschreibung von Filminhalten ohne Audiodeskription usw. angefordert werden. Die Anforderung soll Angaben zur Person des Antragstellers, den Bezug auf die betreffende Website oder mobile Anwendung und Kontaktinformationen enthalten. Sollten Informationen durch alternative Zugangskanäle übermittelt werden, sind die gewünschten Formen der Informationsaufbereitung zu bestimmen. Die Forderung ist vom Kooperationsprogramm Polen – Sachsen unverzüglich, spätestens 7 Tage ab Beantragung zu bearbeiten. Kann die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden, setzt das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen den Antragsteller darüber unverzüglich in Kenntnis und informiert ihn über einen möglichen Termin zur Erfüllung des Anspruchs, wobei die genannte Frist den Zeitraum von 2 Monaten ab Tag der Beantragung nicht überschreiten darf. Ist die digitale Barrierefreiheit nicht zu gewährleisten, kann das Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen einen alternativen Zugang zu Informationen anbieten. Wenn die Umsetzung des Antrags auf Gewährleistung der Barrierefreiheit oder Zusicherung eines alternativen Zugangs zu Informationen durch das Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen abgelehnt wird, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit von Websites, mobilen Anwendungen oder Bestandteilen von Websites oder mobilen Anwendungen einlegen.
Nach Erschöpfung der Mittel im o.g. Verfahren kann beim polnischen Beauftragten für Bürgerrechte auf der Website https://www.rpo.gov.pl/ ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Räumliche Barrierefreiheit
Anschrift: ul./Str. Św. Mikołaja 81, 4. Obergeschoss, 50-126 Wrocław
In den Büros des Gemeinsamen Sekretariats steht kein Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung. Gebärdendolmetschen ist auch online nicht möglich.
Das Gebäude kann nur durch den Hauseingang Nummer 81 von der Świętego-Mikołaja-Straße betreten werden. Der Hauseingang ist direkt über einen verkehrsfreien Bereich mit gelegentlichem Verkehr von touristischen Elektrofahrzeugen erreichbar. Der Eingang kann über den für rollstuhlfahrergerechten Gehweg (mit einer baulich integrierten Rollstuhlrampe) erreicht werden. An der Tür befindet sich eine Sprechanlage. Im Haus sind keine weiteren Zugangskontrollbereiche vorhanden.
Die Büros im vierten Obergeschoss können über eine Treppe oder mit einem Aufzug erreicht werden. Der Aufzug befindet sich rechts am Ende eines kurzen Flurs unmittelbar hinter dem Hauseingang. Der Zugang zum Aufzug ist ohne Rampe möglich. Der Aufzug ist schwellenfrei und mit einem Störmeldesystem ausgestattet. Im Aufzug können max. 6 Personen befördert werden. Die max. Tragkraft beträgt 480kg.
Im Haus sind keine weiteren behindertengerechten Lösungen vorhanden.
Dem Gemeinsamen Sekretariat stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die einzige Parkgelegenheit in der Nähe sind die städtischen Parkflächen.
Das Gemeinsame Sekretariat kann ohne Einschränkungen mit einem Begleithund betreten werden.