Laut Programmregeln kann gegen die Projektbewertung und -auswahl Beschwerde eingelegt werden. Das Recht, eine Beschwerde einzulegen, steht ausschließlich dem Antragsteller zu.
Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Arbeitstagen, gerechnet ab dem ersten Arbeitstag, der auf den Tag des Eingangs der Information über die Entscheidung beim Antragsteller folgt, in deutscher und polnischer Sprache an die E-Mail-Adresse des Gemeinsamen Sekretariats: kontakt@plsn.eu zu übermitteln.
Die Beschwerde ist auf dem Beschwerdeformular zu erstellen. Nachstehend finden Sie das Beschwerdeverfahren und das Beschwerdeformular.
Die Beschwerdefrist wird in der E-Mail-Nachricht angegeben, die das Gemeinsame Sekretariat mit der Information über Ergebnis der Bewertung bzw. die Entscheidung des Begleitausschusses über die
Projektauswahl an den federführenden Antragsteller versendet.
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