Auftragsvergabe in den Projekten

Auftragsvergabe in den Projekten

25.09.2024

Durchführung von Beschaffungen durch deutsche Projektpartner – Wahl des Verfahrens

veröffentlicht am 12.05.2025

Bei der Durchführung von Beschaffungen stellt sich die Frage, welches Verfahren anzuwenden ist und welche Regelungen einschlägig sind. Hierbei kann es unterschiedliche Konstellationen geben.

Als Hilfestellung wurde ein Schema erstellt, um im Einzelfall bewerten zu können, welches Verfahren bei der Beschaffung zutreffend ist.

Dieses ist hier abrufbar: Schema Auftragsvergabe

Durchführung von EU-Oberschwellenvergaben durch deutsche Projektpartner – Vermeidung von Interessenkonflikten

veröffentlicht am 18.12.2024

Bei Auftragsvergabe ist Vermeidung von Interessenskonflikt von großer Bedeutung. Verstöße und das Fehlen von notwendigen Nachweisen können zu finanziellen Korrekturen im Projekt führen.

Regelungen zum Interessenskonflikt sowie zur Auftragsvergabe finden Sie in den Kapiteln I.8 und X.7 des Programmhandbuchs sowie in der Anlage Nr. 2 zum Programmhandbuch „Durchführungsbestimmungen zur Auftragsvergabe für deutsche Begünstigte“.

Öffentliche Auftraggeber nach §§ 98 ff. GWB sind verpflichtet, im Rahmen der Durchführung einer EU-Oberschwellenvergabe eine Unparteilichkeitserklärung zum Interessenkonflikt abzugeben. Die Unparteilichkeitserklärung ist mit Abrechnung der Vergabe bei der sächsischen Kontrollinstanz einzureichen.

Unten finden Sie das Formular der Unparteilichkeitserklärung zum Interessenkonflikt, ein Hinweisblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Auftragsvergaben sowie den Praktischen Leitfaden der Europäischen Kommission zur Aufdeckung von Interessenkonflikten in öffentlichen Vergabeverfahren (nur informativ).

Zur Vermeidung der häufigsten Unregelmäßigkeiten hat die KOM das Dokument Praktischer Leitfaden für die öffentliche Auftragsvergabe zur Vermeidung der häufigsten Fehler bei Projekten, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden, veröffentlicht. Das Dokument ist zur Information online ersichtlich unter:

Inforegio – Praktischer leitfaden für die öffentliche auftragsvergabe

Prezentacja

Durchführung von Vergaben durch deutsche Projektpartner – öffentliche Auftraggebereigenschaft nach GWB
veröffentlicht am 10.04.2024

Falls Sie ein öffentlicher Auftraggeber nach den Regelungen des §§ 98 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, besteht bei der Durchführung von Beschaffungen die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vergabevorschriften und der Regelungen zur Binnenmarktrelevanz öffentlicher Aufträge gemäß den Bestimmungen des Programmhandbuchs.

Hierbei ist zu beachten, dass auch private Rechtsträger unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber sein können.

Weitere Informationen zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft nach dem GWB können Sie dem bereits mit Projektantrag ausgereichtem Papier zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft (Anlage A.1.3) entnehmen.

Achtung: Für öffentliche Auftraggeber nach §§ 98 ff. GWB, die jedoch nicht in den (sachlichen oder persönlichen) Anwendungsbereich des SächsVergabeG fallen, gelten für die Durchführung von Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwertes die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen des Programmhandbuches zu nicht förmlichen Vergabeverfahren (siehe Anlage Nr. 2 PHB).

Durchführung von Vergaben durch deutsche Projektpartner – EU-Binnenmarktrelevanz von Aufträgen

Öffentliche Auftraggeber i. S. d. §§ 98 ff. GWB müssen prüfen, ob ihre Aufträge binnenmarktrelevant sind. Davon betroffen sind alle Auftraggeber nach GWB, d.h.

  • auch diejenigen öffentlichen Auftraggeber, die nicht zur Einhaltung des SächsVergabeG verpflichtet sind ODER
  • auch, wenn nach dem SächsVergabeG keine Vorgaben zur Bekanntmachung zu beachten wären (z. B. bei freihändiger Vergabe).

Eine Binnenmarktrelevanz kann nicht ausgeschlossen werden, d.h. der beabsichtigte Auftrag muss veröffentlicht werden, wenn

  1. der geschätzte Netto-Auftragswert den Schwellenwert für die jeweilige Auftragsart erreicht oder übersteigt UND
  2. sich der Leistungsort des Auftrages innerhalb des grenznahen Raums befindet. Eine Karte des grenznahen Raums finden Sie hier: Karte des grenznahen Raums.

    Es wird des Weiteren auf die konkreten Bestimmungen zur Binnenmarktrelevanz, insbesondere zur Bekanntmachung, im Programmhandbuch verwiesen (Anlage Nr. 2).

    Hinweis: Vergabeverfahren im EU-Oberschwellenbereich berücksichtigen automatisch die Binnenmarktrelevanz; zusätzliche Bekanntmachungen sind nicht erforderlich.