Auftragsvergabe in den Projekten

Auftragsvergabe in den Projekten

25.09.2024

Durchführung von EU-Oberschwellenvergaben durch deutsche Projektpartner – Vermeidung von Interessenkonflikten

veröffentlicht am 18.12.2024

Bei Auftragsvergabe ist Vermeidung von Interessenskonflikt von großer Bedeutung. Verstöße und das Fehlen von notwendigen Nachweisen können zu finanziellen Korrekturen im Projekt führen.

Regelungen zum Interessenskonflikt sowie zur Auftragsvergabe finden Sie in den Kapiteln I.8 und X.7 des Programmhandbuchs sowie in der Anlage Nr. 2 zum Programmhandbuch „Durchführungsbestimmungen zur Auftragsvergabe für deutsche Begünstigte“.

Öffentliche Auftraggeber nach §§ 98 ff. GWB sind verpflichtet, im Rahmen der Durchführung einer EU-Oberschwellenvergabe eine Unparteilichkeitserklärung zum Interessenkonflikt abzugeben. Die Unparteilichkeitserklärung ist mit Abrechnung der Vergabe bei der sächsischen Kontrollinstanz einzureichen.

Unten finden Sie das Formular der Unparteilichkeitserklärung zum Interessenkonflikt, ein Hinweisblatt zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Auftragsvergaben sowie den Praktischen Leitfaden der Europäischen Kommission zur Aufdeckung von Interessenkonflikten in öffentlichen Vergabeverfahren (nur informativ).

Zur Vermeidung der häufigsten Unregelmäßigkeiten hat die KOM das Dokument Praktischer Leitfaden für die öffentliche Auftragsvergabe zur Vermeidung der häufigsten Fehler bei Projekten, die aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden, veröffentlicht. Das Dokument ist zur Information online ersichtlich unter:

Inforegio – Praktischer leitfaden für die öffentliche auftragsvergabe

Prezentacja

Durchführung von Vergaben durch deutsche Projektpartner – öffentliche Auftraggebereigenschaft nach GWB
veröffentlicht am 10.04.2024

Falls Sie ein öffentlicher Auftraggeber nach den Regelungen des §§ 98 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, besteht bei der Durchführung von Beschaffungen die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vergabevorschriften und der Regelungen zur Binnenmarktrelevanz öffentlicher Aufträge gemäß den Bestimmungen des Programmhandbuchs.

Hierbei ist zu beachten, dass auch private Rechtsträger unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber sein können.

Weitere Informationen zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft nach dem GWB können Sie dem bereits mit Projektantrag ausgereichtem Papier zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft (Anlage A.3.5) entnehmen.