Projektänderungen

Projektänderungen

25.09.2024

Bei der Umsetzung Ihres Projekts kann es durchaus vorkommen, dass Projektänderungen eingeführt werden müssen.

Die Regelungen zu den einzelnen Typen von Projektänderungen, Modalitäten und Einschränkungen, darunter auch jährliche Limits, sind dem Programmhandbuch im Kapitel XI.4 zu entnehmen. Bitte denken Sie daran, dass jeder Projektpartner  seine Kontrollinstanz über die eingeführten Projektänderungen informieren muss (hierbei genügt ein entsprechender Hinweis im Projektfortschrittsbericht).

Unten finden Sie Anweisungen, wie die einzelnen Typen von Projektänderungen im Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 beim Gemeinsamen Sekretariat gemeldet werden müssen. Die Meldung von Projektänderungen erfolgt stets im CST2021-System, und stets durch den Lead Partner (LP). Der Lead Partner muss daher die von den einzelnen Projektpartner gemeldeten Änderungswünsche sammeln und koordinieren. Diese Anweisungen richten sich somit an den Lead Partner.

 

Organisatorische Änderungen

Um eine organisatorische  Änderung anzuzeigen, genügt  eine  Projektnachricht im CST2021 (Modul „Korrespondenz“ im CST2021). Diese  Anzeige erfolgt formlos.

Falls sich die Änderung auf die im CST2021 gespeicherten Projektdaten (z.B. Adresse eines Projektpartners) auswirkt, so muss gleichzeitig im System ein Änderungsantrag erstellt und die organisatorische Änderung eingepflegt werden. Der Änderungsantrag ist im CST2021 an das GS zu übersenden. Technische Hinweise zur Erstellung und Abgabe eines Änderungsantrags im CST2021-System sind dem Kapitel 6 „Projekte” der CST2021-Anweisung zu entnehmen.

 

Technische Änderungen

Zur Anzeige dieser Art von Änderungen ist kein Formular erforderlich. Diese Änderungen sollen in einer Projektnachricht (Modul „Korrespondenz“, CST2021) kurz beschrieben werden. Gleichzeitig muss dass Projektbudget aktualisiert werden, und zwar in einem Änderungsantrag im CST2021-System. Technische Hinweise zur Erstellung und Abgabe eines Änderungsantrags im CST2021-System sind dem Kapitel 6 „Projekte” der CST2021-Anweisung zu entnehmen.

Wichtig: in einem Kalenderjahr können maximal 4 technische Änderungen vorgenommen werden.

Die technischen Änderungen werden vom GS explizit zur Kenntnis genommen werden. Eine Bestätigung dafür erhalten Sie in Form einer Projektnachricht als Antwort auf Ihre Änderungsmitteilung und (bei Bedarf) eine Bestätigung Ihres Änderungsantrags im System.

 

Inhaltliche Änderungen

Die Änderungen dieser Art können im Formular  Änderungsantrag – inhaltliche Änderungen [LINK] im Projekt beantragt werden.

Um eine inhaltliche Änderung anzumelden, müssen Sie folgende Schritte vornehmen:

  1. das Formular Änderungsantrag – inhaltliche Änderungen im Projekt ausfüllen und unterschreiben;
  2. einen Änderungsantrag (=eine neue Projektfassung) im CST2021 erstellen und dort alle im obigen Formular beantragten Änderungen berücksichtigen; Technische Hinweise zur Erstellung und Einreichung dieses Änderungsantrags im CST2021 sind dem Kapitel 6 „Projekte” der CST2021-Anweisung zu entnehmen;
  3. Falls sich die beantragten Änderungen auf die Anlage I.1. Liste der Projektoutputs und -indikatoren auswirken, so muss die Anlage I.1. Liste der Projektoutputs und -indikatoren – Umsetzung (für die einzelnen Projektpartner und für das Projekt) aktualisiert werden. Alle Änderungen sind nämlich in der entsprechenden Fassung dieser Anlage einzuführen, die bei den künftigen Projektfortschrittsberichten / Auszahlungsanträgen verwendet wird. Als Grundlage nehmen Sie bitte die letzte geltende Version für das gesamte Projekt und die einzelnen Projektpartner. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Projektbetreuer(in) im GS.
  4. Falls sich die beantragten Änderungen auf den Inhalt der übrigen Anlagen zum Projektantrag auswirken, so müssen auch diese aktualisiert werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Anlagen zu Personalkosten (I.2. I.3), den Kommunikationsplan (I., Nutzungskonzept Ausrüstung (I.5), Nutzungskonzept Infrastruktur (C.1.3). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Projektbetreuer(in) im GS.

Alle Unterlagen zu Ihrer geplanten Projektänderung (Formular, aktualisierte Anlagen zum Projektantrag) müssen dem Änderungsantrag (=neue Projektfassung) als Anlagen beigefügt werden. Der Änderungsantrag wird zu einer Projektunterlage. Das Erstellen und Anfügen von Anlagen im System ist dem Kapitel 8 „Unterlagen“ der CST2021-Anweisung zu entnehmen;

Wichtig: in einem Kalenderjahr dürfen maximal 2 inhaltliche Änderungen beantragt werden.

Eine inhaltliche Änderung wird genehmigt, sobald der Änderungsantrag im CST2021 bestätigt und dazu eine Mitteilung über die Genehmigung der beantragten Änderung (in Form eines Schreibens) beigefügt wird.

Nach der Genehmigung der Änderung müssen alle Projektpartner diese Änderungen in ihren Projektfortschrittsberichten berücksichtigen (einarbeiten) und in diesen eine Information über die vorgenommenen Änderungen erfassen.

Wniosek o zmiany merytoryczne Änderungsantrag Inhaltliche Änderungen PLSN 2021 2027

In einem Kalenderjahr können maximal 4 technische und 2 inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.

Inhaltliche Änderungen sind grundsätzlich bis spätestens drei Monate vor dem im Zuwendungsvertrag vereinbarten Projektabschlussdatum zulässig.