{"id":34542,"date":"2023-10-10T06:57:05","date_gmt":"2023-10-10T04:57:05","guid":{"rendered":"https:\/\/plsn.eu\/deklaracja-dostepnosci\/"},"modified":"2025-02-26T15:18:15","modified_gmt":"2025-02-26T14:18:15","slug":"barrierefreiheit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/plsn.eu\/de\/barrierefreiheit\/","title":{"rendered":"Barrierefreiheit"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Seiteninhaltsansicht<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Erkl\u00e4rung zur Barrierefreiheit wird gem\u00e4\u00df Art. 12, Pkt. 7 des Gesetzes \u00fcber barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen \u00f6ffentlicher Stellen vom 4. April 2019 (poln. GBl. Pos. 848), nachfolgend \u201eGesetz zur digitalen Barrierefreiheit\u201d und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Erfolgskriterien WCAG 2.1 f\u00fcr die Website&nbsp;und <a href=\"https:\/\/plsn.eu\">plsn.eu<\/a>&nbsp;abgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck der Erkl\u00e4rung zur Barrierefreiheit ist die Bekanntmachung von Informationen \u00fcber den barrierefreien Zugang zum Kooperationsprogramm INTERREG Polen &#8211; Sachsen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erkl\u00e4rung zur Barrierefreiheit erf\u00fcllt Anforderungen im Art. 5 des Gesetzes zur digitalen Barrierefreiheit und ist vollumf\u00e4nglich digital verf\u00fcgbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einleitung<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen &#8211; Sachsen\u00a0<\/strong>gew\u00e4hrleistet barrierefreien Zugang zu seiner Website\u00a0 gem\u00e4\u00df Gesetz \u00fcber barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen \u00f6ffentlicher Stellen vom 4. April 2019. Die Erkl\u00e4rung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Website\u00a0<a href=\"https:\/\/pl.plsn.eu\/\">https:\/\/pl.plsn.eu\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Datum der Ver\u00f6ffentlichung und Aktualisierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Datum der Ver\u00f6ffentlichung der Website:\u00a0<strong>20.02.2025<\/strong><br>Datum der letzten Aktualisierung nach einer wesentlichen \u00dcberarbeitung:\u00a0\u00a0<strong>20.02.2025<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Website\u00a0<strong>ist\u00a0<\/strong>mit den Anforderungen im Gesetz \u00fcber barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen \u00f6ffentlicher Stellen vom 4. April 2019 teilweise\u00a0<strong>vereinbar<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle weiteren externen, rechtlich, organisatorisch und technisch unabh\u00e4ngigen Einrichtungen, deren Websites oder Inhalte eventuell mit der Webseite des Kooperationsprogramms Interreg Polen-Sachsen 2014-2020 verlinkt sind oder auf das Kooperationsprogram Polen \u2013 Sachsen 2014 \u2013 2020 verweisen, sind eigenverantwortlich im Sinne derer Betreiber und werden von dieser Erkl\u00e4rung nicht abgedeckt oder erfasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Videos enthalten meistens keine Audiobegleitung, Geb\u00e4rdensprache wurde auch nicht vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Beim Einbetten von Stillen k\u00f6nnen Fehler auftreten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Datum der Erkl\u00e4rung und Methode zur Bewertung der digitalen Barrierefreiheit<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Erkl\u00e4rung wurde am:&nbsp;<strong>2020-05-27&nbsp;<\/strong>erstellt<strong>.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Erkl\u00e4rung st\u00fctzt sich auf die extern durchgef\u00fchrte Studie von :<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Webster-Studio Sp. z o.o. ul.\/Str.&nbsp;<\/em><\/strong><strong><em>Marceli\u0144ska 94B\/169 60-324 Pozna\u0144<\/em><\/strong><br><em>NIP [UStId-Nr.]: 7792502487, [statistische Nummer] REGON . 382381799, [Landesregister] KRS Nr.: 0000768113<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Tastenkombinationen<\/h2>\n\n\n\n<p>Auf der Website k\u00f6nnen standardm\u00e4\u00dfige Browser-Tastenkombinationen verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Feedback und Kontaktdaten<\/h2>\n\n\n\n<p>Wir stehen Ihnen bei Problemen mit dem Zugang zur Website zur Verf\u00fcgung.\u00a0<br>Die Kontaktperson ist Frau\u00a0<strong>Anna Gibek, E-Mail:\u00a0<\/strong><a href=\"mailto:anna.gibek@plsn.eu\"><strong>anna.gibek@plsn.eu<\/strong><\/a><br>Die Kontaktperson kann auch unter der Telefonnummer\u00a0<strong><a href=\"tel:(+48) 71 758 09 37\">(+48) 71 758 09 37<\/a>\u00a0<\/strong>erreicht werden<strong>.<\/strong>\u00a0\u00dcber die gleichen Kommunikationskan\u00e4le k\u00f6nnen Antr\u00e4ge auf Zugang zu nicht bereitgestellten Informationen und Antr\u00e4ge auf Gew\u00e4hrleistung der Zug\u00e4nglichkeit gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Angaben zum Durchsetzungsverfahren<\/h2>\n\n\n\n<p>Jede&nbsp; Person hat das Recht, die barrierefreie Zug\u00e4nglichkeit zu Websites, mobilen Anwendungen oder deren Bestandteilen anzufordern. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Informationen \u00fcber einen alternativen Zugang, z.B. durch Vorlesen digital nicht verf\u00fcgbarer Unterlagen, Beschreibung von Filminhalten&nbsp; ohne Audiodeskription usw. angefordert werden. Die Anforderung soll Angaben zur Person des Antragstellers, den Bezug auf die betreffende Website oder mobile Anwendung und Kontaktinformationen enthalten. Sollten Informationen durch alternative Zugangskan\u00e4le \u00fcbermittelt werden, sind die gew\u00fcnschten Formen der Informationsaufbereitung zu bestimmen. Die Forderung ist vom Kooperationsprogramm Polen &#8211; Sachsen unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 7 Tage ab Beantragung zu bearbeiten. Kann die Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden, setzt das Kooperationsprogramm INTERREG Polen &#8211; Sachsen den Antragsteller dar\u00fcber unverz\u00fcglich in Kenntnis und informiert ihn \u00fcber einen m\u00f6glichen Termin zur Erf\u00fcllung des Anspruchs, wobei die genannte Frist den Zeitraum von 2 Monaten ab Tag der Beantragung nicht \u00fcberschreiten darf. Ist die digitale Barrierefreiheit nicht zu gew\u00e4hrleisten, kann das Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen einen alternativen Zugang zu Informationen anbieten. Wenn die Umsetzung des Antrags auf Gew\u00e4hrleistung der Barrierefreiheit oder Zusicherung eines alternativen Zugangs zu Informationen durch das Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen abgelehnt wird, kann der Antragsteller eine Beschwerde \u00fcber die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit von Websites, mobilen Anwendungen oder Bestandteilen von Websites oder mobilen Anwendungen einlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ersch\u00f6pfung der Mittel im o.g. Verfahren kann beim polnischen Beauftragten f\u00fcr B\u00fcrgerrechte auf der Website&nbsp; https:\/\/www.rpo.gov.pl\/ ein entsprechender Antrag gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">R\u00e4umliche Barrierefreiheit<\/h2>\n\n\n\n<p>Anschrift: ul.\/Str. \u015aw. Miko\u0142aja 81, 4. Obergeschoss, 50-126 Wroc\u0142aw<\/p>\n\n\n\n<p>In den B\u00fcros des Gemeinsamen Sekretariats steht kein Geb\u00e4rdensprachdolmetscher zur Verf\u00fcgung. Geb\u00e4rdendolmetschen ist auch online nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Geb\u00e4ude kann nur durch den Hauseingang Nummer 81 von der \u015awi\u0119tego-Miko\u0142aja-Stra\u00dfe betreten werden. Der Hauseingang ist direkt \u00fcber einen verkehrsfreien Bereich mit gelegentlichem Verkehr von touristischen Elektrofahrzeugen erreichbar. Der Eingang kann \u00fcber den f\u00fcr rollstuhlfahrergerechten Gehweg (mit einer baulich integrierten Rollstuhlrampe) erreicht werden. An der T\u00fcr befindet sich eine Sprechanlage. Im Haus sind keine weiteren Zugangskontrollbereiche vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die B\u00fcros im vierten Obergeschoss k\u00f6nnen \u00fcber eine Treppe oder mit einem Aufzug erreicht werden. Der Aufzug befindet sich rechts am Ende eines kurzen Flurs unmittelbar hinter dem Hauseingang. Der Zugang zum Aufzug ist ohne Rampe m\u00f6glich. Der Aufzug ist schwellenfrei und mit einem St\u00f6rmeldesystem ausgestattet. Im Aufzug k\u00f6nnen max. 6 Personen bef\u00f6rdert werden. Die max. Tragkraft betr\u00e4gt 480kg.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Haus sind keine weiteren behindertengerechten L\u00f6sungen vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Gemeinsamen Sekretariat stehen keine Parkpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung. Die einzige Parkgelegenheit in der N\u00e4he sind die st\u00e4dtischen Parkfl\u00e4chen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gemeinsame Sekretariat kann ohne Einschr\u00e4nkungen mit einem Begleithund betreten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seiteninhaltsansicht Die Erkl\u00e4rung zur Barrierefreiheit wird gem\u00e4\u00df Art. 12, Pkt. 7 des Gesetzes \u00fcber barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen \u00f6ffentlicher Stellen vom 4. April 2019 (poln. GBl. Pos. 848), nachfolgend \u201eGesetz zur digitalen Barrierefreiheit\u201d und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Erfolgskriterien WCAG 2.1 f\u00fcr die Website&nbsp;und plsn.eu&nbsp;abgegeben. 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