Zwischenberichte zur Umsetzung des Programms

20.11.2024

Gemäß des Artikels 32 der ETZ-Verordnung (EU) 2021/1059 über die Europäische territoriale Zusammenarbeit werden jede drei Monate zur Umsetzung des Kooperationsprogramms Interreg VI-A Polen – Sachsen 2021-2027 Finanzdaten übermittelt. 

Unten finden Sie aktuelle Quartalberichte zum Download.

Hinweis

Die Anzahl der Zuwendungsverträge in den Berichten kann höher sein als die tatsächliche Anzahl der Zuwendungsverträge im Programm. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für manche Projekte mehere Regionenkategorien zutreffen. Somit werden diese Zuwendungsverträge mehrach in derm Bericht erfasst, wobei die Beträge automatisch auf die einzelnen Regionen aufgeteilt werden.

Anhänge

Gemäß des Artikels 32 der ETZ-Verordnung (EU) 2021/1059 über die Europäische territoriale Zusammenarbeit werden jede drei Monate zur Umsetzung des Kooperationsprogramms Interreg VI-A Polen – Sachsen 2021-2027 Finanzdaten übermittelt. 

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Hinweis

Die Anzahl der Zuwendungsverträge in den Berichten kann höher sein als die tatsächliche Anzahl der Zuwendungsverträge im Programm. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für manche Projekte mehere Regionenkategorien zutreffen. Somit werden diese Zuwendungsverträge mehrach in derm Bericht erfasst, wobei die Beträge automatisch auf die einzelnen Regionen aufgeteilt werden.

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