Liebe Projektpartner, sehr geehrte Damen und Herren,
der Leitfaden für Kommunikation und Sichtbarkeit wurde aktualisiert – die Version vom Januar 2026 haben wir für Sie auf der Webseite unseres Programms veröffentlicht.
Was wurde geändert?
- Sie finden konkrete Beispiele für Abhilfemaßnahmen, die die Projektpartner im Falle von Verstößungen gegen Verpflichtungen in den Bereichen Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation ergreitfen können (Kapitel 3);
- Es gibt präzisierte Hinweise für Partner eines Projekts mit Gesamtausgaben von über 100.000 EUR, die keine Sachinvestitionen umsetzten bzw. keine Ausrüstung anschaffen: sie sind nicht verpflichtet, eine dauerhafte Informationstafel anzubringen; in diesem Fall ist die Anbringung eines Informationsplakats ausreichend.
Alle Einzelheiten finden Sie in der beigefügten Version des Leitfadens: