Wettbewerbsordnung des Selfie-Wettbewerbs #FocusInterreg aus Anlass des Interreg Cooperation Days 2026

§1 Veranstalter und Ziel des Wettbewerbs

  1. Der Veranstalter des Selfi-Wettbewerbs #FocusInterreg ist das Gemeinsame Sekretariat des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 (nachfolgend „Kooperationsprogramm“ genannt).
  2. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein kreatives Selfie zu erstellen, mit dem das Kooperationsprogramm sichtbar wird und sein grenzüberschreitender Charakter zum Ausdruck kommt, und über Social Media zu veröffentlichen.
  3. Der Selfi-Wettbewerb ist Teil einer gemeinsamen Kommunikationsaktion der drei deutsch-polnischen Interreg-Programme. In den Interreg-Programmen Brandenburg – Polska und Polska – Sachsen findet im gleichen Zeitraum ebenfalls ein Foto-Wettbewerb unter demselben Motto statt. Für die Teilnahme gelten die Wettbewerbsbedingungen des jeweiligen Programms.

§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Wettbewerbszeitraum: vom 9. Mai bis zum 31. August 2026.
  2. Der Wettbewerb richtet sich an alle Personen ab 14 Jahren und unabhängig vom Wohnort.
  3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige.
  4. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
  5. Jeder Teilnehmer darf nur ein Selfie einreichen.
  6. Das Selfie muss einen erkennbaren Bezug zum Kooperationsprogramm haben (z. B. durch Bezug zu geförderten Projekten, Veranstaltungen, Logos, Grenzregion, europäischer Zusammenarbeit etc.).
  7. Das Selfie muss vom Teilnehmer selbst aufgenommen worden sein. Das Foto darf keine Rechte Dritter verletzen. Erkennbar abgebildete Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
  8. Das Selfie muss im eigenen Facebook-Profil veröffentlicht werden.
  9. Im Beitrag sollte mindestens informiert werden, wo das Bild entstanden ist.
  10. Der Beitrag muss mit dem offiziellen Hashtag versehen werden: #FocusInterreg
  11. Der jeweilige Facebook-Profile des Programms muss getaggt werden: https://www.facebook.com/profile.php?id=100064929397212#
  12. Mit der Veröffentlichung des Selfies erkennt der Teilnehmer diese Wettbewerbsordnung als verbindlich an.
  13. Potentielle Gewinner können vom Gemeinsamen Sekretariat über ihr Social Media Profil kontaktiert werden, um Fragen zur Teilnahme zu klären (z.B. Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei Teilnahme eines Minderjährigen, Urheber des Bilds).
  14. Ansprechpartnerin im Gemeinsamen Sekretariat: Anna Gibek, Tel. +48 782 110 237, E-Mail: anna.gibek@plsn.eu

§ 3 Wettbewerbsjury

  1. Die Gewinner werden von einer durch den Veranstalter berufenen Jury ausgewählt, die sich aus Vertretern verschiedener Programminstitutionen zusammensetzt.
  2. Die Wettbewerbsjury bewertet nur Beiträge, die die Teilnahmebedingungen (§ 2) erfüllen.
  3. Inhaltliche Bewertungskriterien:
  4. Kreativität und Originalität des Beitrags,
  5. Sichtbarkeit und Bezug zum Kooperationsprogramm,
  6. Aussagekraft in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
  7. Bildqualität und Gesamteindruck.
  8. Die Sitzung der Wettbewerbsjury ist nicht öffentlich. Die Entscheidungen der Wettbewerbsjury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  9. Die Gewinner werden über ihr Social Media Profil über die Entscheidung der Jury informiert.

§ 4 Preise und Auszeichnungen

  1. Die Gewinner werden mit Urkunden und Sachpreisen aus dem Kooperationsprogramm ausgezeichnet.
  2. Die Gewinner des Wettbewerbs werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Programms veröffentlicht, u.a.:
    – auf der Programm-Webseite: https://plsn.eu
    – und auf dem Facebook-Profil des Kooperationsprogramms.
    – ggf. auf Social-Media-Kanälen der deutsch-polnischen Interreg-Programme Mecklenburg Vorpommern / Brandenburg / Polska und Brandenburg – Polska,
    – ggf. Informationskanäle von Interact (Organisator des Interreg Cooperation Day) und der Europäischen Kommission.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu ändern, zu verlängern oder abzubrechen.
  2. Über alle Änderungen, die mit dem Wettbewerb zusammenhängen, wird auf der Programm-Webseite https://plsn.eu informiert.
  3. Die endgültige Interpretation der Wettbewerbsordnung obliegt dem Veranstalter.