§1 Veranstalter und Ziel des Wettbewerbs
- Der Veranstalter des Selfi-Wettbewerbs #FocusInterreg ist das Gemeinsame Sekretariat des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 (nachfolgend „Kooperationsprogramm“ genannt).
- Ziel des Wettbewerbs ist es, ein kreatives Selfie zu erstellen, mit dem das Kooperationsprogramm sichtbar wird und sein grenzüberschreitender Charakter zum Ausdruck kommt, und über Social Media zu veröffentlichen.
- Der Selfi-Wettbewerb ist Teil einer gemeinsamen Kommunikationsaktion der drei deutsch-polnischen Interreg-Programme. In den Interreg-Programmen Brandenburg – Polska und Polska – Sachsen findet im gleichen Zeitraum ebenfalls ein Foto-Wettbewerb unter demselben Motto statt. Für die Teilnahme gelten die Wettbewerbsbedingungen des jeweiligen Programms.
§ 2 Teilnahmebedingungen
- Wettbewerbszeitraum: vom 9. Mai bis zum 31. August 2026.
- Der Wettbewerb richtet sich an alle Personen ab 14 Jahren und unabhängig vom Wohnort.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
- Jeder Teilnehmer darf nur ein Selfie einreichen.
- Das Selfie muss einen erkennbaren Bezug zum Kooperationsprogramm haben (z. B. durch Bezug zu geförderten Projekten, Veranstaltungen, Logos, Grenzregion, europäischer Zusammenarbeit etc.).
- Das Selfie muss vom Teilnehmer selbst aufgenommen worden sein. Das Foto darf keine Rechte Dritter verletzen. Erkennbar abgebildete Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
- Das Selfie muss im eigenen Facebook-Profil veröffentlicht werden.
- Im Beitrag sollte mindestens informiert werden, wo das Bild entstanden ist.
- Der Beitrag muss mit dem offiziellen Hashtag versehen werden: #FocusInterreg
- Der jeweilige Facebook-Profile des Programms muss getaggt werden: https://www.facebook.com/profile.php?id=100064929397212#
- Mit der Veröffentlichung des Selfies erkennt der Teilnehmer diese Wettbewerbsordnung als verbindlich an.
- Potentielle Gewinner können vom Gemeinsamen Sekretariat über ihr Social Media Profil kontaktiert werden, um Fragen zur Teilnahme zu klären (z.B. Zustimmung eines Erziehungsberechtigten bei Teilnahme eines Minderjährigen, Urheber des Bilds).
- Ansprechpartnerin im Gemeinsamen Sekretariat: Anna Gibek, Tel. +48 782 110 237, E-Mail: anna.gibek@plsn.eu
§ 3 Wettbewerbsjury
- Die Gewinner werden von einer durch den Veranstalter berufenen Jury ausgewählt, die sich aus Vertretern verschiedener Programminstitutionen zusammensetzt.
- Die Wettbewerbsjury bewertet nur Beiträge, die die Teilnahmebedingungen (§ 2) erfüllen.
- Inhaltliche Bewertungskriterien:
- Kreativität und Originalität des Beitrags,
- Sichtbarkeit und Bezug zum Kooperationsprogramm,
- Aussagekraft in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
- Bildqualität und Gesamteindruck.
- Die Sitzung der Wettbewerbsjury ist nicht öffentlich. Die Entscheidungen der Wettbewerbsjury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Gewinner werden über ihr Social Media Profil über die Entscheidung der Jury informiert.
§ 4 Preise und Auszeichnungen
- Die Gewinner werden mit Urkunden und Sachpreisen aus dem Kooperationsprogramm ausgezeichnet.
- Die Gewinner des Wettbewerbs werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Programms veröffentlicht, u.a.:
– auf der Programm-Webseite: https://plsn.eu
– und auf dem Facebook-Profil des Kooperationsprogramms.
– ggf. auf Social-Media-Kanälen der deutsch-polnischen Interreg-Programme Mecklenburg Vorpommern / Brandenburg / Polska und Brandenburg – Polska,
– ggf. Informationskanäle von Interact (Organisator des Interreg Cooperation Day) und der Europäischen Kommission.
§ 5 Schlussbestimmungen
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund zu ändern, zu verlängern oder abzubrechen.
- Über alle Änderungen, die mit dem Wettbewerb zusammenhängen, wird auf der Programm-Webseite https://plsn.eu informiert.
- Die endgültige Interpretation der Wettbewerbsordnung obliegt dem Veranstalter.