Was ist staatliche Beihilfe?

Der Begriff der staatlichen Beihilfen ist ein objektiver Rechtsbegriff, der direkt im AEU-Vertrag definiert ist (Artikel 107 Absatz 1 AEUV):

„alle von einem Mitgliedstaat oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen […], soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.“

De-minimis-Beihilfe

Die Rechtsgrundlage für De-minimis-Beihilfen in Interreg-Programmen ist direkt die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L352 vom 24.12.2013 mit späteren Änderungen). In Polen sind diese Vorschriften auf nationaler Ebene in der Verordnung des Ministers für europäische Fonds und Regionalpolitik über die Gewährung von De-minimis-Beihilfen und staatlichen Beihilfen im Rahmen der Interreg-Programme für den Zeitraum 2021-2027 vom 11. Dezember 2022 (GBl. 23.12.2022, Ziff. 2755) übertragen (s. Link unten):

VERORDNUNG (EU) Nr. 1407/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Staatliche Beihilfe

Die Rechtsgrundlage für die Gewährung der staatlichen Beihilfe in Polen ist die Verordnung des Ministers für europäische Fonds und Regionalpolitik über die Gewährung von De-minimis-Beihilfen und staatlichen Beihilfen im Rahmen der Interreg-Programme für den Zeitraum 2021-2027 vom 11. Dezember 2022 (GBl. 23.12.2022, Ziff. 2755):

VERORDNUNG DES MINISTERS FÜR FONDS UND REGIONALPOLITIK1) vom 14. November 2023
zur Änderung der Verordnung über die Gewährung der De-minimis-Beihilfen und staatlicher
Beihilfen im Rahmen der Interreg-Programme für den Zeitraum 2021–2027

WICHTIGER HINWEIS:

Wird in Ihrem Projektantrag Beihilferelevanz festgestellt, so können Sie während der formalen Bewertung des Projektantrags aufgefordert werden, zusätzliche Erklärungen abzugeben. 

Bitte beachten Sie auch die von der Europäischen Kommission vergebene Nummer und die Bezeichnung des Förderprogramms, wie unten angegeben:

Title: Staatliche Beihilfe bei Interreg-Programmen 2021-2027
Commission Case Number / Förderprogramm Nr: SA.111014 (Interreg)

Die Nummer SA.111014 (Interreg) ist in den Zuwendungsverträgen anzuwenden.

Weitere Informationen zum Thema staatliche Beihilfe finden Sie im Programmhandbuch, Kapitel X.6.

Materialen zum Herunterladen

 


Siehe auch